Allgemeine Geschäftsbedingungen der BegleitWerk GbR

1. Geltungsbereich
1.1. Die BegleitWerk GbR bietet Auftraggebern Beratungsleistungen und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen an. Hierfür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht anders lautende Bedingungen des Auftraggebers ausdrücklich und schriftlich von der BegleitWerk GbR anerkannt werden.

 

2. Vertragsabschluss
2.1. Gegenstand eines Auftrages ist die im Auftrag bezeichnete Leistung der BegleitWerk GbR. Der Auftrag kommt bei Abnahme der Leistung, durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder einen gesonderten Vertrag
zustande.

 

3. Abrechnungsgrundlagen und Vergütung
3.1. Die Preise für unsere Leistungen werden mit dem Auftraggeber separat vereinbart. Die Preise beinhalten keine Nebenkosten. Nebenkosten wie Fahrt-, Übernachtungs- und Spesenkosten sowie notwendige Auslagen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Der Wohnort des jeweils beauftragten Beraters ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes.
3.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Zahlungsbedingungen und Stornierung von Aufträgen
4.1. Rechnungen der BegleitWerk GbR sind ohne Abzug zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Leistung. Bei länger andauernden Projekten wird die BegleitWerk GbR die erbrachten Leistungen monatlich abrechnen.
4.2. Bei einseitiger Kündigung eines Auftrages durch den Auftraggeber werden Stornogebühren anhand folgender Zeiträume erhoben:
Ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 50 % des vereinbarten Honorars
Ab 1 Woche vor dem vereinbarten Termin 90 % des vereinbarten Honorars
Abweichend von dieser Regelung kann bei Coaching-Terminen auf die Berechnung des o.g. Stornohonorars verzichtet werden, wenn ein Ersatztermin im beiderseitigen Einvernehmen innerhalb von 2 Monaten durchgeführt wird. Erfolgt eine Stornierung eines Coaching-Termins erst innerhalb von 3 Werktagen vor dem abgesprochenen Termin, so stellt die BegleitWerk GbR den Termin in Rechnung.

 

5. Leistungserfüllung und Haftung
5.1. Für den Fall, dass ein Berater der BegleitWerk GbR einen Termin wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, kann dieser von der BegleitWerk GbR durch einen anderen Berater in Abstimmung mit dem Auftraggeber ersetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird der vereinbarte Termin in Abstimmung mit dem Auftraggeber verschoben. Kurzfristige Absagen durch BegleitWerk GbR aus schwerwiegenden Gründen (z.B. Krankheit des Beraters, Todesfall in der Familie) begründen keine Stornierung des Vertrages. Dem Auftraggeber dadurch entstandene Kosten gehen nicht zu Lasten von BegleitWerk GbR.
5.2. Die BegleitWerk GbR haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder Teilnehmern in Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Veranstaltungen entstehen, soweit nicht eine gesetzliche Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht. Die BegleitWerk GbR haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

 

6. Schweigepflicht
6.1. Alle von der BegleitWerk GbR eingesetzten Berater verpflichten sich, Stillschweigen über alle offensichtlichen oder ausdrücklich als solche mitgeteilten Betriebsgeheimnisse zu bewahren, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Verpflichtung beinhaltet auch einen vertraulichen Umgang mit allen Informationen, Daten und Unterlagen.

7. Weiterverwendung von schriftlichen Seminar- und Beratungsunterlagen durch den Auftraggeber
7.1. Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, verbleiben Beratungs- und Qualifizierungskonzepte im urheberrechtlichen Eigentum der BegleitWerk GbR.
7.2. Teilnehmerunterlagen, die im Rahmen von Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen verwendet werden, bleiben im urheberrechtlichen Eigentum der BegleitWerk GbR und dürfen nur im schriftlich vereinbarten Rahmen des Auftrages vom Auftraggeber genutzt werden. Darüber hinaus gehende interne Verwendungen durch den Auftraggeber oder gegenüber Dritten sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gestattet.

 

8. Unwirksamkeit von Klauseln
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit einem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch Vereinbarung beider Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.

 

9. Technologieerklärung
Wir sehen in der Scientology-Organisation eine Bedrohung für unsere Gesellschaft. Deswegen ist die folgende Erklärung Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen und gilt auch für alle von uns eingesetzten Berater: Sie erklären mit der Anerkennung der Geschäftsbedingungen, dass Sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeiten oder gearbeitet haben, dass Sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuchen oder besucht haben, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird.